Woltjen

Baum fällen lassen: Genehmigung und Ablauf in Niedersachsen

Ob ein Baum ohne Weiteres gefällt werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab: Baumart, Stammumfang, Standort und der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung. Viele Gemeinden in Niedersachsen schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unabhängig vom Grundstück, auf dem sie stehen.

Vor jeder Fällung lohnt sich daher ein Blick in die Baumschutzsatzung der zuständigen Gemeinde oder eine kurze Rückfrage beim zuständigen Bauamt.

Zusätzlich gilt bundesweit die gesetzliche Schonzeit für Gehölzschnitt und -fällung vom 1. März bis 30. September (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz), mit Ausnahmen etwa für schonende Form- und Pflegeschnitte oder bei akuter Gefahr.

Bei Sturmschäden oder akuter Gefahr für Personen oder Gebäude gelten Sonderregelungen – hier zählt schnelles, aber fachgerechtes Handeln.

Da die Regelungen je nach Kommune und Einzelfall unterschiedlich sind, ersetzt dieser Überblick keine rechtliche Prüfung. Wir beraten Sie im persönlichen Gespräch, welche Schritte für Ihren Baum konkret notwendig sind.

Sie brauchen Unterstützung? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.